Barrierefreiheitserklärung zps-online.de

Der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit den Vorschriften des Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG), der Saarländische Behindertengleichstellungsverordnung (SBGVO) und der und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://zps-online.de.

1.     Übersicht und Stand der Barrierefreiheit

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich insbesondere aus §§ 12 a Abs. 1, 12 b, 12 d SBGG sowie § 9a Abs. 2 SBGVO.

Diese Erklärung wurde am 30.07.2025 erstellt und zuletzt am 20.08.2025 aktualisiert.

Die Webseite wurde im Juli 2025 durch die Landesfachstelle für Barrierefreiheit überprüft (Link). Auf dieser Basis führen wir aktuell Anpassungen und Verbesserungen durch.

Das Webangebot erfüllt die Anforderungen der Saarländische Behindertengleichstellungsverordnung (SBGVO) bzw. die Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102 nicht vollständig.

Die Website wird einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und an die Anforderungen der SBGVO angepasst.

2.     Nicht barrierefreie Inhalte

Vorliegend listen wir Ihnen die nicht barrierefreien Inhalte auf, soweit wir diese im Rahmen der Selbstbewertung aufgefunden haben.

·       Wahrnehmbarkeit

Nicht alle Funktionen und Informationen werden so präsentiert, dass Sie von jedem Nutzer korrekt wahrgenommen werden können.

  • Nicht alle relevante Elemente enthalten Alternativtexte.
  • Es sind Videos ohne Audiotranskription bzw. Untertitel auf der Seite eingebunden.
  • Die Überschriftenebenen sind nicht immer stringent und überspringen teilweise einzelne Überschriftsebenen.
  • Einzelne Informationen wie z. B. Links oder Menüeinträge werden nur durch farbliche Markierung hervorgehoben.
  • Der Kontrast bei einzelnen Elementen ist nicht ausreichend genug um eine Unterscheidung in jedem Fall zu gewährleisten.

·       Bedienbarkeit

Die Bedienbarkeit der Seite ist für Menschen mit Behinderung ggf. eingeschränkt.

  • Einzelne Anzeigen und Textumbrüche werden nicht in allen verfügbaren Bildschirmgrößen korrekt aufgeführt.
  • Die Menüführung im Kopfteil der Seite kann mit der Tastatur nicht korrekt angesteuert und bedient werden.
  • Mit der Tastatur angesteuerte Elemente werden zu einem großen Teil nicht korrekt fokussiert und durch Hervorhebungen gekennzeichnet, die nicht rein auf farblichen Aspekten beruhen.
  • Redundante Inhalte können nicht mittels Sprungmarken übersprungen werden.

·       Verständlichkeit und Robustheit

Zur Verständlichkeit gehört vor allem die Vorhersehbarkeit der Benutzeroberfläche durch eine konsistente Darstellung und Navigation und das Verwenden einfacher Sprache. Robustheit bezeichnet die hohe Kompatibilität der bereitgestellten Inhalte mit den verwendeten Benutzeragenten, insbesondere dem Webbrowser sowie assistiven Technologien, speziell einem Screenreader.

Vorliegend ist eine Vorhersehbarkeit der Nutzeroberfläche und eine robuste Nutzung nicht in jedem Fall gegeben.

  • Der Kontext von Links ist nicht immer ersichtlich.
  • Es fehlen Hinweise für Screenreader.
  • Absprungmarken (z. B. auf externe Links oder PDF) sind nicht korrekt gekennzeichnet.
  • Fehlermeldungen werden zum Teil nicht ausreichend beschrieben.
  • Eingabefelder sind nicht mittels ARIA-Labels ordnungsgemäß gekennzeichnet.
  • Viele PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.

·       Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache

Aktuell steht noch keine Version in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung, die

  • die wesentlichen Inhalte des Angebots erläutert,
  • die Navigationsstruktur beschreibt und
  • eine Zusammenfassung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit enthält.

3.     Gründe für die fehlende Barrierefreiheit

Die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit ist oft eine komplexe Herausforderung, die verschiedene Ursachen haben kann:

  • Organisches Wachstum der Website: Unsere Webseite ist über Jahre organisch gewachsen. Das bedeutet, dass im Laufe der Zeit immer wieder neue Inhalte, Funktionen und Sektionen hinzugefügt wurden, ohne dass eine konsistente Strategie für Barrierefreiheit von Anfang an durchgängig verfolgt wurde.
  • Historischer technischer Unterbau: Die eingesetzte Lösung ist ursprünglich nicht für die Anforderungen der Barrierefreiheit konzipiert worden. Eine Anpassung dieser Altsysteme ist technisch aufwendig und kostenintensiv.
  • Vielfalt an Redakteuren und Abteilungen: Unsere Webseite wird in der Regel von einer Vielzahl von Redakteuren aus unterschiedlichen Abteilungen gepflegt. Zum Zeitpunkt der Erstellung lagen keine zentralen Richtlinien im Hinblick auf die barrierefreie Umsetzung vor.
  • Hoher personeller und finanzieller Aufwand für die vollständige Umsetzung: Die nachträgliche vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit auf einer bestehenden, umfangreichen Website ist mit einem erheblichen personellen und kostentechnischen Aufwand verbunden. Dies umfasst die Überarbeitung bestehender Inhalte, die technische Anpassung des Systems, umfangreiche Tests und die Schulung des Personals. Der ZPS plant in diesem Zusammenhang bereits Ressourcen ein, muss diese aber entsprechend mittel- bis langfristig so verteilen, dass der Regelbetrieb hiervon nicht eingeschränkt wird.
  • Komplexität der barrierefreien Erstellung von PDF-Dokumenten: Die Erstellung vollständig barrierefreier PDFs ist technisch sehr anspruchsvoll und erfordert spezielle Softwarekenntnisse und zusätzliche Arbeitsschritte. Gerade für komplexe PDF-Dokumente wie Fahrpläne und Fahrgastinformationen ist eine barrierefreie Umsetzung nur mit einem sehr hohen Aufwand möglich.

Zur Erreichung eines höheren Standards haben wir folgende Maßnahmen geplant:

  • Vornahme technischer Anpassungen an der Webseite zur Behebung bestehender Probleme.
  • Einsatz eines Overlay-Tools, mit dem die Webseite barrierefreier genutzt werden kann.
  • Schulung und Sensibilisierung eingesetzter Mitarbeiter.
  • Einführung von Richtlinien und Unterstützungsmaterialien zur Erstellung barrierefreier Inhalte und Dokumente.
  • Regelmäßige Überprüfung der Barrierefreiheit des Webauftritts.
  • Schaffung von Erläuterungen in einfacher Sprache und in Gebärdensprache.
  • Bei neuen Inhalten wird auf eine barrierefreie Integration geachtet. Die Überarbeitung bestehender Inhalte erfolgt stufenweise, wobei am häufigsten genutzte bzw. wichtige Bereiche priorisiert werden.
  • Gegebenenfalls werden auch Inhalte für alle Nutzer entfernt, soweit diese veraltet sind oder keinen Nutzen mehr bieten.

4.     Barrierefreie Alternativen

  • Fahrpläne: Sie können sich persönlich in eine der Kundenzentren des saarVV oder der jeweiligen Partner (https://saarvv.de/service/der-saarvv/kundenzentren/) bzw. den dort angegebenen Rufnummern informieren. Auch das Call- & Abo-Center des saarVV steht zu den üblichen Geschäftsöffnungszeiten zur Verfügung (https://saarvv.de/service/abocenter/)
  • Produktflyer und sonstige Flyer: Viele Flyer können wir Ihnen gerne in gedruckter Version zur Verfügung stellen, kommen Sie einfach auf uns zu. Weitere Unterstützung erhalten Sie auch von den Verkehrsunternehmen in deren Kundenzentren.

5.     Feedback zu bestehenden Barrieren geben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit schreiben Sie gerne an info@zps-online.de oder rufen Sie uns unter +49 681 94820-0 an. Diese Kontaktmöglichkeit ist überwiegend barrierefrei gestaltet.

6.     Hinweis auf das Verbandsklagerecht

Wir weisen auf das gemäß § 16 SBGG bestehende Verbandsklagerecht hin. Ein solches besteht gemäß § 16 Abs. 1 SBGG insbesondere bei Verstößen gegen § 12 a SBGG.

7.     Hinweis auf den Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Es gibt einen Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, an den Sie sich wenden können.

Aufgabe des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist es, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Landes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen von Frauen mit Behinderungen und Männern mit Behinderungen berücksichtigt und geschlechtsspezifische Benachteiligungen beseitigt werden (§ 19 SBBG).

Kontakt:

Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Landtag des Saarlandes

Franz-Josef-Röder Straße 7

66119 Saarbrücken

Telefon: +49 681 5002-545

Mail: bbmb@landtag-saar.de

Website: http://www.landtag-saar.de

Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung ist Herr Michael Schmaus. Dieser wurde vom Landtag des Saarlandes am 7. Februar 2024 gewählt und ist seit dem 01.03.2024 im Amt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landtages des Saarlandes

8.     Schlichtungsverfahren gemäß § 17 SBGG

Wenn Sie mit der Lösung, die Ihnen der genannte Kontakt angeboten hat, nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle gemäß § 17 SBGG wenden.

Die Schlichtungsstelle hilft Menschen mit Behinderungen und saarländischen Behörden dabei, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich zu lösen. Das Ziel ist es, gemeinsam eine Lösung zu finden, nicht, Gewinner oder Verlierer zu bestimmen.

Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos, und Sie brauchen dafür keinen Anwalt.

Informationen zum Ablauf eines Schlichtungsverfahrens

Alle wichtigen Informationen zum Ablauf des Verfahrens und wie Sie einen Antrag stellen können, finden Sie auf der Internetseite der saarländischen Landesregierung unter https://www.saarland.de/masfg/DE/portale/sozialesleben/leistungensoziales/menschenmitbehinderungen/behindertenpolitik/behindertenpolitik.html. Dort wird genau erklärt, wie das Verfahren abläuft. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – Referat B1

z. Hd. Tobias Gohrbandt

Mainzer Straße 34

66111 Saarbrücken

E-Mail inklusion@soziales.saarland.de

Mobil: +49 681 501-3343