
Nahverkehrsplanung
Die Aufgabenträger im Öffentlichen Personennahverkehr des Saarlandes sind zuständig für die Ausgestaltung des ÖPNV in ihrem Gebiet. Als zentrales Gestaltungselement erstellen sie hierzu einen Nahverkehrsplan (NVP) bzw. einen Verkehrsentwicklungsplan (VEP). Aufgabenträger nach dem ÖPNVG sind das Land selbst für den Schienenpersonennahverkehr sowie die fünf Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken für den Busverkehr. Weitere Aufgabenträger sind durch Übertragung der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS), der Zweckverband öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) und die Städte Neunkirchen, Saarbrücken und Völklingen.
Die Aufgabenträger tun ihr öffentliches Verkehrsinteresse kund, indem sie die ausreichende ÖPNV-Bedienung – den Bedarf an Nahverkehrsleistungen – im Nahverkehrsplan beschreiben. Sie definieren dazu die Anforderungen an Umfang, Struktur und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration. Der NVP hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen. Verfahren und Inhalte der Nahverkehrspläne regelt § 11 ÖPNVG. Der Nahverkehrsplan ist spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.
Der ZPS als Verbund der Aufgabenträger wird von seinen Mitgliedern nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG mit der Erstellung des jeweiligen Entwurfs und der Abstimmung aller Nahverkehrspläne beauftragt. Der Zweckverband wirkt so in Abstimmung mit seinen Mitgliedern und dem Verbund der Verkehrsunternehmen auf eine integrierte Verkehrsgestaltung hin.
Unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie unter Berücksichtigung der Verkehrsentwicklung, des Gesundheits- und Umweltschutzes und des Städtebaues hat das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV) den Verkehrsentwicklungsplan (VEP) für den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland aufgestellt. Der VEP ÖPNV wurde am 13. Juli 2021 vom Ministerrat des Saarlandes beschlossen. Er ist das zentrale Instrument zur Entwicklung eines effizienten ganzheitlichen, in die Großregion eingebundenen, grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehrssystems und koordiniert die verkehrsrelevanten Planungen. Der VEP entwirft strategisch-konzeptionelle Leitbilder und Ziele für den gesamten ÖPNV und vertieft insbesondere die Planungen für den Schienenpersonennahverkehr. Der VEP gilt als Rahmenplan für alle Nahverkehrspläne.
Der ZPS hat die Arbeiten zur Erstellung eines eigenen landesweiten Nahverkehrsplanes begonnen. Dieser behandelt in erster Linie die RegioPlusBus-Linien und die Nachtbuslinien in der Aufgabenträgerschaft des ZPS. Der NVP des ZPS baut auf der Rahmenplanung des VEP ÖPNV auf und definiert das Rückgrat des regionalen Busverkehrs. Dabei werden erstmals auch die Vorschriften des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes aufgenommen und neue Standards in Qualität (PlusBus-Zertifizierung) und Systemgeschwindigkeit (Expressbus-Angebote) gesetzt.
Der aktuell gültige 3. gemeinsame Nahverkehrsplan des Landkreises Neunkirchen und der Kreisstadt Neunkirchen 2015 wurde im Juni 2015 verabschiedet. Die gutachterlichen Arbeiten zur Erstellung der Beschlussvorlage hat die VGS Verkehrsmanagement-Gesellschaft Saar mbH – heute die Geschäftsstelle des ZPS – durchgeführt. Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage für die Inhouse-Vergabe der Linienverkehre im Landkreis Neunkirchen an die Neunkircher Verkehrs GmbH, die zum 01. März 2017 erfolgte.
Der Nahverkehrsplan des Landkreises Merzig-Wadern wurde am 27. November 2017 beschlossen. Die gutachterlichen Arbeiten zur Erstellung der Beschlussvorlage hat die Geschäftsstelle des ZPS beigetragen. Der Landkreis Merzig-Wadern verfolgte mit dem NVP das Ziel, möglichst weite Teile des ÖPNV eigenwirtschaftlich zu betreiben. Tatsächlich haben in der Folge mehrere Verkehrsunternehmen eigenwirtschaftliche Anträge gestellt, so dass das gesamte Busliniennetz des Landkreises bis zum 31.12.2024 eigenwirtschaftlich vergeben werden konnte. Die angebotsorientierten RegioPlusBus-Linien R1, R2 und R3 wurden vom ZPS davon unabhängig vergeben.
Die Fortschreibung des NVP hat 2022 in Zusammenarbeit mit dem ZPS begonnen. Derzeit wird die Bestandsanalyse erarbeitet sowie grundsätzliche Fragestellungen geklärt.
Am 12. Dezember 2017 wurde im Kreistag eine novellierte Fassung des 3. NVP aus dem Jahr 2012 beschlossen. Sie ist die Grundlage für die Inhouse-Vergabe des Teilnetzes 2 an die KVS GmbH. Die RegioPlusBus-Linien R3 und R5 sind in dieses Teilnetz integriert und somit Bestandteil der Vergabe. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass aufgrund zahlreicher geänderter Rahmenbedingungen eine Fortschreibung des NVP geboten war. Im Jahr 2018 wurde deshalb der 4. Nahverkehrsplan des Landkreises Saarlouis umfassend neu erstellt.
Der Saarpfalz-Kreis hat die Geschäftsstelle des ZPS im September 2017 mit der Erstellung des Gutachtens für seinen Nahverkehrsplan beauftragt. Der Entwurf des NVP wurde der Kreisverwaltung 2018 zur Verabschiedung vorgelegt. Diese ist bisher nicht erfolgt. Der vorliegende Entwurf bildet weitgehend die bestehenden Linienbündel ab. In die Linienbündel des Saarpfalz-Kreises integriert sind die RegioPlusBus-Linien R6, R7, R10 und R14 des ZPS.
Die dritte Fortschreibung des Nahverkehrsplanes im Landkreis St. Wendel wurde im Jahr 2010 verabschiedet. Das Gutachten zum NVP hat die VGS mbH als Vorläuferin des ZPS erstellt. Auf der Basis dieses NVP wurden die Linienbündel 1, 2 und 3 gebildet. Sie beinhalten auch die RegioPlusBus-Linien R2, R4, R11, R12 und R20.
Die vierte Fortschreibung des NVP wurde in Zusammenarbeit mit dem ZPS 2019-2021 umgesetzt und nach Beteiligungsverfahren am 18.07.2022 im Kreistag beschlossen.
Der ZPRS hat den ZPS 2021 mit den gutachterlichen Vorarbeiten zur Erstellung seines NVP beauftragt. Erste Inhalte wurden bereits erarbeitet und dem ZPRS vorgelegt. Aufgrund knapper Personalressourcen bei beiden Zweckverbänden verzögert sich die Erstellung des Entwurfs.
Der Stadtrat hat im Mai 2018 den Nahverkehrsplan 2019 der Landeshauptstadt Saarbrücken beschlossen. Unter der Federführung des ZPS wurde die Beschlussvorlage von der PTV Transport Consult GmbH ausgearbeitet. Das Gutachten musste wegen der Absicht der Stadt, eine Inhouse-Vergabe des gesamten Stadtnetzes an die Saarbahn GmbH vorzunehmen, kurzfristig erstellt werden.
Der Nahverkehrsplan der Mittelstadt Völklingen wurde im März 2018 beschlossen.
