Erklärung zur Barrierefreiheit der Website zps-online.de – Einfach erklärt

Der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) möchte, dass seine Website für alle Menschen gut nutzbar ist, auch für Menschen mit Behinderungen. Deshalb versucht der ZPS, die Website so zu gestalten, dass sie den Regeln für Barrierefreiheit entspricht. Diese Erklärung informiert darüber, wie gut das bisher gelungen ist.

1.       Was bedeutet Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit bedeutet, dass eine Website von jedem Menschen genutzt werden kann, unabhängig davon, ob er eine Behinderung hat oder nicht. Das betrifft zum Beispiel Menschen mit Sehbehinderung, Hörbehinderung, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen.

2.       Wie gut ist die Website zps-online.de barrierefrei?

Die Website erfüllt die Anforderungen an Barrierefreiheit noch nicht vollständig. Der ZPS arbeitet aber daran, die Webseite Schritt für Schritt besser zu machen.

3.       Was ist noch nicht barrierefrei?

Hier sind einige Beispiele, wo es noch Verbesserungsbedarf gibt:

  • Bilder: Nicht alle Bilder haben eine Beschreibung für Menschen, die Bilder nicht sehen können.
  • Videos: Es gibt Videos ohne Untertitel oder Beschreibung für Menschen mit Hörbehinderung.
  • Überschriften: Die Überschriften sind nicht immer richtig angeordnet, was die Navigation erschwert.
  • Farben: Manche Farben sind nicht gut genug unterscheidbar, was es für Menschen mit Sehschwäche schwierig macht.
  • Bedienung: Die Website ist nicht immer gut mit der Tastatur bedienbar.
  • Links: Es ist nicht immer klar, wohin ein Link führt.
  • PDF-Dokumente: Viele PDF-Dokumente (wie Fahrpläne) sind nicht barrierefrei gestaltet.
  • Einfache Sprache: Es gibt keine Version der Website in einfacher Sprache oder Gebärdensprache.

4.       Warum ist das so?

Die Website ist im Laufe der Zeit gewachsen und wurde nicht von Anfang an barrierefrei gestaltet. Außerdem ist es aufwendig und teuer, eine bestehende Website nachträglich barrierefrei zu machen.

5.       Was plant der ZPS?

Der ZPS plant folgende Maßnahmen:

  • Technische Anpassungen, um bestehende Probleme zu beheben.
  • Einsatz von Hilfsprogrammen, um die Website barrierefreier zu machen.
  • Schulung der Mitarbeiter, damit sie barrierefreie Inhalte erstellen können.
  • Erstellung von Richtlinien für barrierefreie Inhalte.
  • Regelmäßige Überprüfung der Barrierefreiheit.
  • Erstellung von Inhalten in einfacher Sprache und Gebärdensprache.
  • Bei neuen Inhalten wird von Anfang an auf Barrierefreiheit geachtet. Bestehende Inhalte werden nach und nach überarbeitet.

6.       Was kann ich tun, wenn ich Probleme mit der Webseite habe?

Wenn Sie auf der Website Barrieren feststellen, können Sie sich an den ZPS wenden. Sie erreichen den ZPS per E-Mail (info@zps-online.de) oder Telefon (+49 681 94820-0).

7.       Rechtliche Hinweise:

Verbandsklagerecht: Menschen mit Behinderungen haben das Recht sich zu beschweren, wenn gegen das Behindertengleichstellungsgesetz verstoßen wird. Sie können sich an Verbände wenden, die dann Ihre Rechte durchsetzen. Das sind z. B. die folgenden Stellen:

Landesbeauftragter: Es gibt einen Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, an den Sie sich wenden können. E-Mail: bbmb@landtag-saar.de, Telefon: +49 681 5002-545

Schlichtungsstelle: Wenn Sie mit der Lösung, die Ihnen der ZPS anbietet, nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. E-Mail inklusion@soziales.saarland.de Telefon: +49 681 501-3343.

8.       Zusammenfassend:

Der ZPS arbeitet daran, seine Website für alle Menschen zugänglich zu machen. Es gibt noch Verbesserungsbedarf, aber der ZPS ist auf dem richtigen Weg. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an den ZPS.