Barrierefreiheitserklärung flitsaar
Der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit den Vorschriften des Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG), der Saarländische Behindertengleichstellungsverordnung (SBGVO) und der und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://flitsaar.saarvv.de und die flitsaar-App (IOS und Android)
1. Übersicht und Stand der Barrierefreiheit
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich insbesondere aus §§ 12 a Abs. 1, 12 b, 12 d SBGG sowie § 9a Abs. 2 SBGVO.
Diese Erklärung wurde am 30.07.2025 erstellt und zuletzt am 20.08.2025 aktualisiert.
Das Webangebot und unsere App erfüllen die Anforderungen der Saarländische Behindertengleichstellungsverordnung (SBGVO) bzw. die Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102 nicht vollständig.
Die Website und die App werden einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und an die Anforderungen der SBGVO angepasst.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Vorliegend listen wir Ihnen die nicht barrierefreien Inhalte auf, soweit wir diese im Rahmen der Selbstbewertung aufgefunden haben.
· Wahrnehmbarkeit
Nicht alle Funktionen und Informationen werden so präsentiert, dass Sie von jedem Nutzer korrekt wahrgenommen werden können.
- Mangelnder Kontrast: Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund ist an einigen Stellen nicht ausreichend, was es Menschen mit Sehbehinderung erschwert, den Inhalt zu lesen.
- Fehlende alternative Texte für interaktive Karten: Interaktive Karten wie Google Maps oder OpenStreetMap sind für Screenreader nicht zugänglich, da die Informationen nicht in einem alternativen Format bereitgestellt werden.
- Fehlende Beschriftung von Steuerelementen: Buttons und andere interaktive Elemente haben keine sinnvolle Beschriftung (accessible name), die von Screenreadern vorgelesen werden könnte.
· Bedienbarkeit
Die Bedienbarkeit der Seite ist für Menschen mit Behinderung ggf. eingeschränkt.
- Unzureichende Zeitlimits: Das Zeitlimit von 60 Sekunden für die Eingabe eines Sicherheitscodes kann für Nutzer mit kognitiven Einschränkungen oder motorischen Schwierigkeiten zu kurz sein.
- Automatische Umbrüche während der Eingabe: Die automatische Formatierung von Telefonnummern führt zu unerwarteten Umbrüchen im Textfeld, was die Eingabe erschwert und verwirrend sein kann.
- Unvorhersehbares Sprungverhalten bei Tastaturnavigation: Während des Ladens von Auto-Complete-Feldern kann es vorkommen, dass sich der Fokus der Tastatur unerwartet verschiebt. Dies erschwert die Navigation für Nutzer, die auf die Tastatur angewiesen sind.
- Nicht erreichbare Elemente über Tastaturnavigation: In der Webversion können der gesamte Header und in Untermenüs die Header-Strukturen (Tabs) nicht über die Tastatur angesteuert werden, was die Navigation für Nutzer, die keine Maus verwenden, unmöglich macht.
- Fehlende Eingabemöglichkeit bei der Auswahl von Zeiten und Daten: In der App ist die Eingabe der Abfahrtszeit ausschließlich durch Scrollen möglich. Eine direkte numerische Eingabe fehlt. Dies erschwert die Bedienung für Nutzer, die motorische oder kognitive Schwierigkeiten beim Scrollen haben.
- Eingeschränkte Navigation von Karten: Die eingebetteten Karten lassen sich in der App ausschließlich durch Fingergesten steuern. Eine alternative Navigation, z.B. über Schaltflächen zum Zoomen oder Verschieben, ist nicht vorhanden. Dies erschwert die Bedienung für Nutzer, die keine präzisen Fingerbewegungen ausführen können oder auf alternative Eingabemethoden wie Sprachsteuerung oder Schalter angewiesen sind.
· Verständlichkeit und Robustheit
Zur Verständlichkeit gehört vor allem die Vorhersehbarkeit der Benutzeroberfläche durch eine konsistente Darstellung und Navigation und das Verwenden einfacher Sprache. Robustheit bezeichnet die hohe Kompatibilität der bereitgestellten Inhalte mit den verwendeten Benutzeragenten, insbesondere dem Webbrowser sowie assistiven Technologien, speziell einem Screenreader.
Vorliegend ist eine Vorhersehbarkeit der Nutzeroberfläche und eine robuste Nutzung nicht in jedem Fall gegeben.
- Fehlende Validierungsrückmeldungen: Bei der Formularvalidierung werden Nutzer nicht klar darüber informiert, welche Fehler aufgetreten sind und wie sie diese beheben können.
- Inkonsistente oder fehlerhafte Überschriftenstruktur: Die Hierarchie der Überschriften (H1, H2, etc.) ist nicht immer logisch oder korrekt, was die Navigation für Screenreader-Nutzer erschwert.
- Fehlerhafte ARIA-Attribute: Die Verwendung von ARIA-Attributen ist fehlerhaft, was die Verständlichkeit und Interaktion mit assistiven Technologien beeinträchtigt.
- Inkonsistente HTML-Struktur: Die HTML-Struktur ist nicht immer sauber und valide, was zu Problemen bei der korrekten Interpretation des Inhalts durch Browser und assistive Technologien führen kann.
- Nicht eindeutige ARIA-Attribute: Einige ARIA-Attribute sind doppelt vorhanden, was die korrekte Interpretation der Seite durch assistive Technologien verhindert und zu unvorhersehbarem Verhalten führen kann.
· Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache
Aktuell steht noch keine Version in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung, die
- die wesentlichen Inhalte des Angebots erläutert,
- die Navigationsstruktur beschreibt und
- eine Zusammenfassung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit enthält.
Wir planen, Inhalte in Leichter Sprache bereitzustellen.
3. Gründe für die fehlende Barrierefreiheit
Die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit ist oft eine komplexe Herausforderung, die verschiedene Ursachen haben kann:
· Abhängigkeit von Drittanbietern
Die App und wesentliche Inhalte der Webseite stammen von Drittanbietern. Das bedeutet, wir sind direkt vom Handeln dieser externen Dienstleister abhängig. Wir können Barrierefreiheitsstandards nur dann umsetzen, wenn diese Partner ihre eigenen Systeme und Inhalte entsprechend anpassen. Ein umfassendes, durchgängiges Barrierefreiheitskonzept ist nur möglich, wenn alle Beteiligten, einschließlich unserer Drittanbieter, ihren Teil beitragen. Solange diese Partner nicht aktiv werden oder ihren Verpflichtungen nicht vollständig nachkommen, sind uns bei der Umsetzung der Barrierefreiheit Grenzen gesetzt.
· Externe Kartendienste
In unsere Plattformen sind externe Dienste wie zum Beispiel Kartendienste oder andere Widgets eingebunden, die je nach Endgerät nativ vom Smartphone oder Computer des Nutzers bereitgestellt werden. Das bedeutet, wir nutzen eine Schnittstelle, aber die eigentliche Darstellung und Funktionalität wird zum Teil vom Betriebssystem des Nutzers übernommen. Da wir keinen direkten Einfluss auf diese von Dritten bereitgestellten Dienste haben, können wir nicht garantieren, dass sie alle Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Diese Lücke im Verantwortungsbereich stellt eine erhebliche Hürde dar, die wir nicht selbstständig überwinden können.
· Hoher personeller und finanzieller Aufwand für die vollständige Umsetzung
Die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit ist technisch aufwendig und kostenintensiv. Sie erfordert eine Überarbeitung bestehender Inhalte, eine umfassende Systemanpassung und intensive Tests. Dafür müssen erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden, ohne den laufenden Betrieb zu beeinträchtigen.
· Erstellung vor Geltung der Barrierefreiheitsregeln
Unsere App und Webseite wurden vor den aktuellen Gesetzesregelungen konzipiert, als Barrierefreiheit noch keine primäre Anforderung war. Eine nachträgliche Anpassung an diese gewachsenen Systeme ist deutlich komplexer und aufwendiger, als sie von Anfang an zu berücksichtigen.
· Generelle Komplexität von (Web-)Apps
Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist bei komplexen Web- und Mobilanwendungen generell sehr anspruchsvoll. Es geht nicht nur um einfache Anpassungen, sondern um die Berücksichtigung von komplexen Interaktionen, dynamischen Inhalten und unterschiedlichen Benutzeroberflächen. Dies erfordert umfangreiche Tests, um eine fehlerfreie Umsetzung zu gewährleisten.
Zur Erreichung eines höheren Standards haben wir folgende Maßnahmen geplant:
- Vornahme technischer Anpassungen zur Behebung bestehender Probleme
- Einführung von Richtlinien und Unterstützungsmaterialien zur Erstellung barrierefreier Inhalte und Dokumente
- Regelmäßige Überprüfung der Barrierefreiheit
- Schaffung von Erläuterungen in einfacher Sprache und in GebärdenspracheAustausch mit unserem Dienstleister zur besseren Umsetzung der Barrierfreiheit.
4. Barrierefreie Alternativen
· Telefonische Buchung (Spiesen-Elversberg)
Für den On-Demand-Verkehr in Spiesen-Elversberg können während der Betriebszeiten Fahrten auch telefonisch unter +49 6821 240-259 bis 15 Minuten vor Betriebsende gebucht werden.
· Telefonische Buchung (Saarpfalz-Kreis)
Für den On-Demand-Verkehr im Bliesgau während der Betriebszeiten Fahrten auch telefonisch unter +49 6841 1047252 gebucht werden.
5. Feedback zu bestehenden Barrieren geben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit schreiben Sie gerne an info@zps-online.de oder rufen Sie uns unter +49 681 94820-0 an. Diese Kontaktmöglichkeit ist überwiegend barrierefrei gestaltet.
6. Hinweis auf das Verbandsklagerecht
Wir weisen auf das gemäß § 16 SBGG bestehende Verbandsklagerecht hin. Ein solches besteht gemäß § 16 Abs. 1 SBGG insbesondere bei Verstößen gegen § 12 a SBGG.
7. Hinweis auf den Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Es gibt einen Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, an den Sie sich wenden können.
Aufgabe des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist es, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Landes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen von Frauen mit Behinderungen und Männern mit Behinderungen berücksichtigt und geschlechtsspezifische Benachteiligungen beseitigt werden (§ 19 SBBG).
Kontakt:
Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Landtag des Saarlandes
Franz-Josef-Röder Straße 7
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 681 5002-545
Mail: bbmb@landtag-saar.de
Website: http://www.landtag-saar.de
Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung ist Herr Michael Schmaus. Dieser wurde vom Landtag des Saarlandes am 7. Februar 2024 gewählt und ist seit dem 01.03.2024 im Amt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landtages des Saarlandes.
8. Schlichtungsverfahren gemäß § 17 SBGG
Wenn Sie mit der Lösung, die Ihnen der genannte Kontakt angeboten hat, nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle gemäß § 17 SBGG wenden.
Die Schlichtungsstelle hilft Menschen mit Behinderungen und saarländischen Behörden dabei, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich zu lösen. Das Ziel ist es, gemeinsam eine Lösung zu finden, nicht, Gewinner oder Verlierer zu bestimmen.
Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos, und Sie brauchen dafür keinen Anwalt.
Informationen zum Ablauf eines Schlichtungsverfahrens
Alle wichtigen Informationen zum Ablauf des Verfahrens und wie Sie einen Antrag stellen können, finden Sie auf der Internetseite der saarländischen Landesregierung unter https://www.saarland.de/masfg/DE/portale/sozialesleben/leistungensoziales/menschenmitbehinderungen/behindertenpolitik/behindertenpolitik.html. Dort wird genau erklärt, wie das Verfahren abläuft. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – Referat B1
z. Hd. Tobias Gohrbandt
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken
E-Mail inklusion@soziales.saarland.de
Mobil: +49 681 501-3343