Nutzungsbedingungen für die Buchung von Zusatzleistungen für On-Demand-Verkehre der flitsaar-App und flitsaar-WebApp

  1. Allgemeines

    1.1. Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen bilden zusammen mit der Datenschutzerklärung der flitsaar-App und der flitsaar-WebApp die rechtliche Grundlage für die Nutzung der Plattform flitsaar. Die Plattform flitsaar wird vom Zweckverband Personennahverkehr Saarland Körperschaft des öffentlichen Rechts (nachfolgend: ZPS), Am Hauptbahnhof 6-12, 66111 Saarbrücken, Deutschland bereitgestellt. Über die Plattform flitsaar können registrierte Nutzer Zusatzleistungen im Rahmen von bedarfsgesteuerten Linienverkehren gemäß § 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vereinbaren.

    1.2. Über die Plattform flitsaar können Kunden On-Demand-Fahrten eines Verkehrsmittels buchen. On-Demand-Verkehre sind bedarfsorientierte Verkehrsangebote, die über einen digitalen Vertriebskanal buchbar sind. Bedarfsverkehre stellen Zusatzleistungen zu einem bestehenden Personenbeförderungsvertrag dar.

    1.3. Die über die Plattform durchführbaren Fahrtenbuchungen stellen lediglich Zusatzleistungen zu einem Personenbeförderungsvertrag als Hauptvertrag dar. Die über die Plattform flitsaar buchbare Leistung besteht darin, dass eine durch Nutzung einer regulären Fahrkarte innerhalb des SaarVV durchgeführte Fahrt mittels eines Linienbedarfsverkehrs außerhalb des festen Linienfahrplans durchgeführt wird. Vertragspartner für das Nutzungsverhältnis im Hinblick auf die flitsaar-Plattform und die gebuchte Zusatzleistung ist ZPS. Um eine gebuchte Fahrt antreten zu können, benötigt der Kunde ein separates Ticket für die gebuchte Strecke (Hauptvertrag). Der entsprechende Hauptvertrag kommt zwischen der Saarländischen Nahverkehrs-Service GmbH, abgekürzt: SNS GmbH, Hohenzollernstraße 8, 66333 Völklingen im Namen und für Rechnung der im Saarländischen Verkehrsverbund (nachfolgend: saarVV) organisierten Verkehrsunternehmen und dem Besteller der Fahrkarte (nachfolgend: Kunde) zustande.

    1.4. Diese Nutzungsbedingungen enthalten spezielle Regelungen für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (nachfolgend: Unternehmer). Diese speziellen Klauseln für den geschäftlichen Verkehr sind durch eine explizite Bezugnahme auf Unternehmer gekennzeichnet und gelten nicht für Geschäfte mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB.

    1.5. Abweichende Nutzungsbedingungen des Kunden erkennt der ZPS nicht an, es sei denn, der ZPS hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

    1.6. Die im saarVV geltenden Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen sowie die besonderen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen für On-Demand-Verkehre genießen Vorrang und gelten ergänzend. Die Tarifbestimmungen und Beförderungsbestimmungen können unter der nachfolgenden URL abgerufen werden: https://saarvv.de/tickets/fahrpreisauskunft/tarifbestimmungen/.

    2. Registrierung vor der Buchung von On-Demand-Zusatzleistungen

    2.1. Die flitsaar-App für Mobilgeräte wird technisch vom ZPS betrieben und kann über gängige App-Stores (z.B. Google Play Store, Apple Store) heruntergeladen und genutzt werden. Im Hinblick auf den Download gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des App-Stores.

    2.2. Die flitsaar-WebApp und wird technisch vom ZPS betrieben und kann über gängige Webbrowser über die Domain flitsaar.saarvv.de aufgerufen und genutzt werden.

    2.3. Jeder KUNDE, der über die flitsaar-App oder flitsaar-Webapp angebotene Zusatzleistungen buchen möchte, muss voll geschäftsfähig sein. Für den Zugang zur Buchung der Zusatzleistung muss der KUNDE sich in der flitsaar-App oder flitsaar-Webapp abrufbar unter flitsaar.saarvv.de registrieren. Dabei muss der KUNDE nachfolgende Angaben wahrheitsgemäß mitteilen:

    • Anrede
    • Name
    • Adresse
    • E-Mail-Adresse
    • Handynummer

    2.4. Der KUNDE ist verpflichtet, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Handynummer) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der KUNDE dieser Informationspflicht nicht nach, hat er dem ZPS bzw. deren Beauftragten dadurch entstehende Mehraufwendungen zu tragen.

    2.5. Jede von den Nutzungsbedingungen abweichende sachfremde Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der flitsaar-App oder flittsaar-WebApp ist nicht gestattet. Insoweit ist der KUNDE auch nicht berechtigt, dass ihm an dem in der flitsaar-App inkludierten Programm eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Es gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des App-Stores.

    3. Vertragsschluss

    3.1. In der flitsaar-App und flitsaar-WebApp bietet ZPS verschiedene On-Demand-Zusatzleistungen als Zusatzleistung zu separat buchbaren Personenbeförderungsleistungen (Hauptvertrag) an. Der Hauptvertrag kommt ausschließlich mit SNS im Namen und für Rechnung der im saarVV organisierten Verkehrsunternehmen zustande. Eine Liste aller dem saarVV angehörenden Verkehrsunternehmen finden Sie hier: https://saarvv.de/service/der-saarvv/verkehrsunternehmen-im-saarvv/.

    3.2. Um eine On-Demand-Fahrt antreten zu können, muss der Kunde über ein gültiges Ticket durch einen Hauptvertrag zur Personenbeförderung verfügen. Die Fahrkarte des Hauptvertrages kann der Kunde entweder vor Fahrtantritt in der SAARFAHRPLAN-APP oder, sofern das Verkehrsmittel den Kauf von Tickets vor Ort ermöglicht, im Verkehrsmittel kaufen. Ebenfalls kann der Kunde ein entsprechendes für die jeweilige Strecke gültiges Zeitticket nutzen.

    3.3. Voraussetzung für die Nutzung der flitsaar App oder WebApp ist ein Mindestalter von 18 Jahren.

    3.4. Für die Buchung einer On-Demand-Zusatzleistung zu einem Hauptvertrag über ein Handy oder sonstiges mobiles Endgerät muss der Kunde die flitsaar-App auf seinem Smartphone installiert haben. Alternativ kann der Kunde die flitsaar-WebApp über einen Browser aufrufen. Weiterhin muss sich der in der flitsaar-App oder auf der Website flitsaar.saarvv.de mit seinen Benutzerdaten registriert haben. Es gelten die entsprechenden Bestimmungen wie unter Ziffer 2.

    3.5. Der Kunde kann in der flitsaar-App eine von ihm gewünschte On-Demand-Zusatzleistung selbständig auswählen, indem er nach der entsprechenden Verbindung sucht (Abfahrtsort, Zielort, Datum, Fahrgäste, weitere Informationen wie Gepäck). Durch Betätigung der Suche werden dem Kunden Fahrten zur gesuchten Verbindung angezeigt. Der Kunde kann aus den vorgeschlagenen Fahrten eine Fahrt auswählen. Sofern der Kunde die gewählte Fahrt auswählt, erhält der Kunde visualisiert in einer Karte die Details der gewählten Fahrt.

    3.6. Der Kunde kann die ausgewählte Fahrt über den Button „Buchen“ buchen. Mit Betätigung des Buttons „Buchen“ kommt ein Vertrag über die Zusatzleistung zur Durchführung eines On-Demand-Verkehrsshuttles zusammen. Der Vertrag über die Zusatzleistung hängt in rechtlicher Hinsicht von einem bestehenden oder abzuschließenden Hauptvertrag zur Durchführung einer Personenbeförderungsleistung ab.

    3.7. Hat der Kunde die entsprechende Fahrt gebucht, gelangt er zur Übersichtsseite „Meine Buchungen“, in dem die Fahrt als „Bevorstehende“ angezeigt wird. Der Kunde hat die Möglichkeit, Fahrten für sich selbst zu buchen, ggf. unter Mitnahme von Dritten. Der Dritte kann dabei die Buchung nur zusammen mit dem Kunden nutzen (z. B. bei gemeinsamen Fahrten).

    3.8. Der Kunde kann nach der erfolgreichen Buchung die gebuchten Fahrten und die Details der Fahrt im Bereich meine Buchungen einsehen und verwalten. Sofern der Zeitpunkt der Abfahrt einer gebuchten Fahrt näher rückt, kann der Kunde durch Anklicken der Buchungsdetails weitere Informationen zur Fahrt und zur ungefähren Ankunftszeit abrufen.

    3.9. Eingabefehler, insbesondere irrtümlich ausgewählte Fahrten, kann der Kunde über die Eingabe der vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der Kunde Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „vor“- und „zurück“-Schaltflächen des mobilen Endgeräts korrigieren.

    3.10. Die Darstellung der buchbaren Fahrten in flitsaar-App und flitsaar-WebApp stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Buchung dar.

    3.11. Der KUNDE gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die buchbaren Fahrten zur Durchführung der On-Demand-Zusatzleistungen ab. ZPS wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail oder mittels der in den Kontoeinstellungen ausgewählten Benachrichtigungsmethoden SMS, E-Mail oder Push-Benachrichtigung bestätigen. Durch die automatisierte Bestellbestätigung, angezeigt in der flitsaar-App als Push-Nachricht oder per E-Mail oder SMS kommt das Vertragsverhältnis über die Zusatzleistung zu Stande.

    3.12. Die Fahrt kann nur angetreten werden, wenn der Kunde über ein gültiges Ticket für das ausgewählte Verkehrsmittel vor Fahrtantritt verfügt. Der Kunde muss mindestens über eine Einzelfahrkarte oder ein Zeitticket der ausgewählten Strecke verfügen. Eine Kurzstreckenkarte ist nicht ausreichend.

    3.13. Die Vertragssprache ist Deutsch.

    4. Vertragstextspeicherung

    Der Vertragstext wird von ZPS gespeichert. Die Buchungsdaten werden dem Kunden gesondert in Textform (E-Mail) zugesandt. Die Nutzungsbedingungen können auch über die Links in der flitsaar-App und flitsaar-WebApp abgerufen und ausgedruckt werden.

    5. Widerrufsrecht

    Verbrauchern steht bei Verträgen über die Beförderung von Personen kein Widerrufsrecht zu, vgl. § 312 Abs. 8 BGB.

    6. Preise, Bereitstellung der Buchung in der flitsaar-App und flitsaar-WebApp

    6.1. Die über die flitsaar-App und flitsaar-WebApp buchbaren Zusatzleistungen sind durch den Kauf einer Fahrkarte vgl. Ziffer 3.6 im separaten Vertriebskanal SAARFAHRPLAN-APP oder weiteren Ticketkaufmöglichkeiten im saarVV abgegolten. Innerhalb der Buchung der Zusatzleistung wird keine gesonderte Vergütung hierfür erhoben.

    6.2. Die Bestätigung der gebuchten Fahrten erfolgt elektronisch und wird dem Kunden beim Abrufen der flitsaar-App oder flitsaar-WebApp automatisch in der Rubrik „Meine Buchungen“ angezeigt. Dabei muss der Kunde in der App eingeloggt sein und über eine aktive Internetverbindung verfügen.

    7. Abruf von Echtzeitinformationen kurz vor Fahrtantritt

    7.1. Der Kunde kann kurz vor dem Fahrtantritt weitere Informationen zur gebuchten Fahrt in der flitsaar-App abrufen. Der Kunde kann insbesondere Informationen zur geschätzten Abfahrtszeit in Echtzeit in der App abrufen. Hierzu muss der Kunde in der flitsaar-App eingeloggt sein. Die flitsaar-App sollte vor Fahrtantritt auf die letzte Softwareversion über den jeweiligen App-Store geupdatet sein.

    7.2. Die flitsaar-App wird dem KUNDEN unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Mobilfunkkosten können dem Kunden jedoch durch das erforderliche Herunterladen der flitsaar-App entstehen. Die Kosten können abhängig vom Mobilfunkanbieter variieren. Die Höhe der Verbindungsentgelte ergibt sich aus dem Vertrag des Kunden mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter.

    8. Kündigung des Kundenkontos bzw. Deaktivierung bei Nichtbenutzung

    8.1. Der Kunde ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis (Kundenkonto) für die flitsaar-App oder flitsaar-WebApp jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Bitte nutzen Sie hierfür den in der flitsaar-App vorgesehenen Button zur Löschung Ihres Kundenkontos oder senden Sie uns eine E-Mail an [info@zps-online.de](mailto: info@zps-online.de).

    8.2. ZPS kann das Kundenkonto jederzeit in Textform unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist kündigen. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. bei unsachgemäßer Nutzung der flitsaar-App oder flitsaar-WebApp) bleibt unberührt. Eine unrechtmäßige Nutzung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde in einem unverhältnismäßigen Umfang zu bereits durchgeführten Fahrten, Buchungen ohne sachlichen Grund mehrmals storniert.

    8.3. Bei Kündigung des Nutzungsvertrages werden alle Stamm- und Nutzungsdaten nach Eingang der Kündigung beziehungsweise nach Erfüllung und Abwicklung aller noch bestehenden Rechtsverhältnisse unverzüglich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

    8.4. Bei Nichtnutzung ist ZPS berechtigt, das Kundenkonto des KUNDEN und alle dazugehörigen Daten nach einem Zeitraum von 12 Monaten der Inaktivität (keine Bestellung über die flitsaar-App oder flitsaar-WebApp) ohne Rückfrage und gesonderte Kündigung zu löschen. Das Recht, die sonstigen Funktionen der flitsaar-App und der Website flitsaar.saarvv.de zu benutzen, bleibt hiervon unberührt.

    9. Haftung

    9.1. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen ZPS richten sich – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs – nach diesen Bestimmungen.

    9.2. Die Haftung ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit von ZPS, dessen Mitarbeitern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung von ZPS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von dessen Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).

    9.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch ZPS oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ZPS beruhen, haftet ZPS nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    9.4. Sofern ZPS zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

    10. Datenspeicherung und Datenschutz

    Es gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite www.zps-online.de/flitsaar-datenschutz.

    11. Hinweis gem. Art. 14 ODR-Verordnung

    KUNDEN, die Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind, haben die Möglichkeit im Streitfall auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ https://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm ein Online-Schlichtungsverfahren unter Hinzuziehung einer anerkannten Schlichtungsstelle durchzuführen. Hierzu können sie sich der Online-Schlichtungs-Plattform der EU unter der URL: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bedienen.

    12. Informationspflicht nach § 36 VSBG

    12.1. Der ZPS hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.“ (SÖP) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG)

    SÖP Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.

    Fasanenstraße 81

    10623 Berlin

    Telefon: 0306449933-0

    Fax: 0306449933-10

    E-Mail: kontakt@soep-online.de,

    Internet: https://soep-online.de

    eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und dem ZPS in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Für Reisende ist die Bearbeitung der Beschwerde kostenfrei. Die Finanzierung des Schlichtungsverfahrens erfolgt durch die Verkehrsunternehmen.

    12.2. Das Online-Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.

    12.3. Sonstige nationale Vorschriften zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 12.1 und 12.2 unberührt.

    13. Schlussbestimmungen

    13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    13.2. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

    13.3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS), Am Hauptbahnhof 6-12, 66111 Saarbrücken, Deutschland.

    13.4. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis des jeweils als Vertragspartner agierenden Verkehrsunternehmens, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Erstellt durch:

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