Personalkosten – ein wichtiger Kalkulationsbestandteil bei Vergaben

Die Kosten für das Fahrpersonal machen in der Regel rund 50 % der gesamten Kosten für die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im Busverkehr im Saarland aus. Da die meisten Verkehrsverträge eine sehr lange Laufzeit von bis zu 10 Jahren haben zuzüglich einer Vorlaufzeit von der Angebotskalkulation bis zum Betriebsstart bis zu zwei Jahren, brauchen die Verkehrsunternehmen die Sicherheit, dass die Steigerung ihrer Kosten über die Jahre auch durch eine entsprechende, sachgerechte Fortentwicklung der Vergütung ausgeglichen wird. Hierfür werden den einzelnen Kostenblöcken in den Angeboten in der Regel bestimmte Indizes des statistischen Bundesamtes zugeordnet. Für die Personalkosten war dies bisher in der Regel der Index der tariflichen Stundenverdienste für den Wirtschaftszweig „sonstige Personenbeförderung im Landverkehr“ Fachserie 16 Reihe 4.3.

In den letzten Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieser amtliche Index die sich aus den Tarifabschlüssen ergebende regionale Kostenentwicklung nicht mehr adäquat abbildete und somit die Indexentwicklung unterhalb der tatsächlichen Personalkostenentwicklung lag.

In Ermangelung eines anderen passenderen amtlichen Index hat der Zweckverband Personennahverkehr Saarland einen neuen, diskriminierungsfreien Personalkostenindex, den PKI Bus Saarland, für die Indizierung der Kostenentwicklung im Bereich der Fahrpersonale in den ausschreibungsgegenständlichen Busverkehren im Saarland entwickelt.

Es wird jeweils auf der Grundlage von Musterlinienbündeln ein Index für die ausschreibungsgegenständlichen Stadtbusverkehre im Saarland (PKI Stadtbus Saarland) gebildet sowie für die ausschreibungsgegenständlichen Überlandverkehre (PKI Überlandverkehr Saarland).

Diese werden den ÖPNV-Aufgabenträgern insbesondere für künftige Neuvergaben zur vertraglichen Fortschreibung der Personalkosten zur Anwendung empfohlen. Für andere Zwecke als die vertragliche Fortschreibung der Personalkosten für wettbewerblich vergebene Verkehre ist der Index nicht geeignet.

Anwendung des Index

Für die erstmalige Anwendung des Index ist zu beachten, dass die tarifvertraglichen Vereinbarungen, die in den Index einfließen, erst ab dem 01.07.2022 kostenwirksam werden. Daher wird das erste Halbjahr 2022 als Basisjahr festgelegt und der Index in Halbjahresschritten ermittelt.

Der erstmalige Anwendungszeitraum für den oben errechneten Index beginnt demnach am 1. Juli 2022.

Einmal jährlich wird der jeweilige Index nach Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer auf der Homepage des Zweckverbandes Personennahverkehr Saarland veröffentlicht.

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