Vergabeverfahren „MoselLux“ gestartet
Grenzüberschreitender Schienenpersonenverkehr: Das Verfahren zur wettbewerblichen Vergabe „MoselLux“ startete am heutigen Mittwoch, 12. Januar, mit der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt. Mit dem Teilstück der Obermoselstrecke zwischen Perl, Besch und Nennig ist auch das Saarland an dem europaweiten Vergabeverfahren beteiligt. Die Linie RB 82 (Perl – Trier) verbindet die saarländische Moselgemeinde Perl im Dreiländereck mit dem Oberzentrum Trier.
Anlass für das Vergabeverfahren MoselLux ist das Auslaufen der Verkehrsverträge zu den bislang von der DB Regio betriebenen Linien RB 81 (Koblenz – Trier), RB 82 (Trier – Perl) und RB 83 (Wittlich – Luxemburg) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024. Das europaweite Vergabeverfahren wird gemeinsam von den beiden benachbarten Aufgabenträgern Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) und Saarland durchgeführt. Der SPNV-Nord mit dem Löwenanteil der ausgeschriebenen Leistung übernimmt die Federführung. Die Ausschreibung erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Die Dauer des Verkehrsvertrages ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 beträgt 15 Jahre mit der Option auf Verlängerung. Das Leistungsvolumen umfasst zwischen 2024 und 2029 ca. 2,7 Mio. Zug-km pro Jahr sowie zwischen 2029 und 2039 ca. 3,1 Mio. Zug-km pro Jahr, je ohne optionale Leistungen (rd. 0,6 Mio. Zug-km).
Die Vergabe MoselLux berücksichtigt die Belange des Radverkehrs besonders, da der Radtourismus neben dem Wandern von großer Bedeutung für die Urlaubsregion. Deshalb wird in der Ausschreibung eine Transportkapazität von 30 Fahrrädern pro Fahrzeug und bessere Kennzeichnung der Mehrzweckbereiche zur Radbeförderung sowie ein Einbahnstraßensystem zur Fahrradverladung mit Unterstützung durch Servicekräfte in der Saison gefordert. Auch über die Radbeförderung hinaus tragen die Anforderungen an die Fahrzeuge den Bedürfnissen der Fahrgäste einschließlich in ihrer Mobilität eingeschränkter Personen Rechnung. Dies kommt insbesondere durch die Forderung einer einheitlichen Fahrzeugflotte mit 250 Sitzplätzen, größeren Sitzabständen, Tischen auch in der 2. Klasse, modernen Fahrgastinformationssystemen, benutzerfreundlichen Toiletten, WLAN u.v.m. zum Ausdruck.
Bei Einhaltung der oben genannten Anforderungen dürfen auch gebrauchte Fahrzeuge zum Einsatz kommen, um den Ressourceneinsatz zu schonen.
Der Verkehrsvertrag ist als sog. Bruttoverkehrsvertrag ausgestaltet, bei dem die Erlösverantwortung bei den Aufgabenträgern liegt. Der stationäre Vertrieb und der Online-Vertrieb werden über die Vertriebsvergaben gewährleistet werden.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes sowie der SPNV-Nord erwarten eine rege Beteiligung seitens der Eisenbahnverkehrsunternehmen.