Veröffentlichungen der Aufgabenträger

Gemäß ÖPNV-Gesetz übernimmt der ZPS für die Aufgabenträger die Veröffentlichungspflicht nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Für jeden Aufgabenträger im Saarland stellt der ZPS deshalb einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in seine Zuständigkeit fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ins Internet (s. u.). Dieser Bericht ermöglicht eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes getrennt nach Bus und Schiene.

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