Veröffentlichungen der Aufgabenträger

Nach den Vorgaben des saarländischen ÖPNV-Gesetzes veröffentlicht der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) die in Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007  gesetzlich vorgeschriebenen Gesamtberichte der saarländischen Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr.

Aufgabenträger sind die jeweils zuständigen Gebietskörperschaften, die Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV in ihrem Bereich verantworten. Sie legen fest, welche Verkehrsleistungen erbracht werden und gleichen wirtschaftliche Nachteile aus, die sich aus sogenannten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergeben. Dazu gehören beispielsweise Verkehrsangebote, die im Interesse der Daseinsvorsorge notwendig sind, sich jedoch nicht eigenwirtschaftlich tragen.

Der ZPS veröffentlicht die ihm von den Aufgabenträgern übermittelten Berichte auf dieser Internetseite. Die inhaltliche Verantwortung – insbesondere für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben – liegt ausschließlich beim jeweiligen Aufgabenträger. Der ZPS übernimmt die technische Veröffentlichung, nimmt jedoch keine eigene inhaltliche Prüfung oder Bewertung der übermittelten Daten vor. Zu Inhalt, Umfang oder einzelnen Angaben der Berichte kann der ZPS daher keine Auskünfte erteilen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweils zuständigen Aufgabenträger.

Was enthalten die Berichte?

Die Berichte informieren über Art und Umfang der bestehende gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Bus- und Schienenverkehr.

Sie dienen der gesetzlich vorgesehenen Transparenz und ermöglichen der Öffentlichkeit einen Überblick über Leistungen, Qualität und Finanzierung des öffentlichen Verkehrsangebots im Saarland.