Wir stellen uns vor
Der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) ist nach Maßgabe des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr des Saarlandes (ÖPNVG) vom 20. November 2016 ein Zusammenschluss der Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung. Dem Zweckverband gehören das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes sowie die saarländischen Landkreise Merzig-Wadern, Saarlouis, St. Wendel, Saarpfalz-Kreis und Neunkirchen, der Zweckverband „Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken“ (ZPRS), die Landeshauptstadt Saarbrücken, die Kreisstadt Neunkirchen und die Mittelstadt Völklingen an.
Der Zweckverband hat in Abstimmung mit seinen Mitgliedern und den Verkehrsunternehmen auf eine integrierte Verkehrsgestaltung hinzuwirken. Insbesondere soll er die Fortentwicklung des Verbundtarifs, ein koordiniertes Angebot im ÖPNV, einheitliche Beförderungsbedingungen, angemessene Kundenrechte, einheitliche Produkt- und Qualitätsstandards, Fahrgastinformationssysteme und ein verkehrsmittelübergreifendes Marketing mitgestalten.
Menschen bewegen. Nahverkehr gestalten.
Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des im Verkehrsentwicklungsplan des Saarlandes definierten landesweiten ÖPNV-Netzes im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr einschließlich der Vergabe von Verkehrsleistungen ist eine wesentliche Aufgabe des Zweckverbandes.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben haben die Aufgabenträger für den straßengebundenen Personennahverkehr die Aufgabenträgerschaft für das landesweite ÖPNV-Netz (RegioBus-Linien und PlusBus-Linien, Expressbuslinien, landesgrenzenüberschreitende Linien und landesweite Nachtbuslinien) dem Zweckverband übertragen.
Die Entwurfserarbeitung und Abstimmung der Nahverkehrspläne sowie die Vorbereitung und Durchführung von Vergaben im Öffentlichen Personennahverkehr (mit Ausnahme von Inhouse-Vergaben) gehören ebenfalls zu den Aufgaben des Zweckverbandes.
Darüber hinaus arbeitet der Zweckverband eng mit der Verbundgesellschaft der Verkehrsunternehmen (Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH) in den Bereichen Fortentwicklung des Verbundtarifs, einheitliche Beförderungsbedingungen und angemessene Kundenrechte, einheitliche Produkt- und Qualitätsstandards, Weiterentwicklung der Fahrgastinformationssysteme, und Verbundmarketing zusammen.
Der Zweckverband definiert durch Satzung den saarländischen Verbundtarif.
Gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes und der Saarländischen Nahverkehrs-Service GmbH ist der Zweckverband Träger eines sich im Aufbau befindlichen Kompetenzcenters Digitalisierung im Öffentlichen Personennahverkehr.
Zur operativen Wahrnehmung seiner Aufgaben bedient sich der Zweckverband einer Geschäftsstelle.
Hier finden Sie die Satzung des Zweckverbandes, Stand Juli 2017.