
Organe
Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher.
Der Verbandsvorsteher ist der gesetzliche Vertreter des Zweckverbandes. Er leitet die Verwaltung des Zweckverbandes. Er beruft die Verbandsversammlung ein, bereitet deren Beschlüsse vor und führt sie aus.
Verbandsvorsteher ist der Landrat des Landkreises Neunkirchen, Herr Sören Meng.
Stellvertretender Verbandsvorsteher ist der Staatsekretär im saarländischen Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Herr Sebastian Thul.
Die Verbandsversammlung entscheidet über alle Angelegenheiten des Verbandes, soweit sie nicht dem Verbandsvorsteher übertragen sind. Insbesondere beschließt die Verbandsversammlung über:
- Die Wahl des Verbandsvorstehers
- Die Verbandssatzung
- Die Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und die Geschäftsordnung für die Geschäftsstelle
- Den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss sowie die Entlastung des Verbandsvorstehers
Die Verbandsversammlungen des ZPS sind gemäß § 2 der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung grundsätzlich öffentlich. Nichtöffentliche Sitzungen finden ausnahmsweise dann statt, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen es erfordern.
