Nahverkehrsplanung

Die Aufgabenträger im Öffentlichen Personennahverkehr des Saarlandes sind zuständig für die Ausgestaltung des ÖPNV in ihrem Gebiet. Als zentrales Gestaltungselement erstellen sie hierzu einen Nahverkehrsplan (NVP) bzw. einen Verkehrsentwicklungsplan (VEP).  Aufgabenträger nach dem ÖPNVG sind das Land selbst für den Schienenpersonennahverkehr sowie die fünf Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken für den Busverkehr. Weitere Aufgabenträger sind durch Übertragung der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS), der Zweckverband öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) und die Städte Neunkirchen, Saarbrücken und Völklingen.

Die Aufgabenträger tun ihr öffentliches Verkehrsinteresse kund, indem sie die ausreichende ÖPNV-Bedienung – den Bedarf an Nahverkehrsleistungen – im Nahverkehrsplan beschreiben. Sie definieren dazu die Anforderungen an Umfang, Struktur und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration. Der NVP hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen. Verfahren und Inhalte der Nahverkehrspläne regelt § 11 ÖPNVG. Der Nahverkehrsplan ist spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.

Der ZPS als Verbund der Aufgabenträger wird von seinen Mitgliedern nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG mit der Erstellung des jeweiligen Entwurfs und der Abstimmung aller Nahverkehrspläne beauftragt. Der Zweckverband wirkt so in Abstimmung mit seinen Mitgliedern und dem Verbund der Verkehrsunternehmen auf eine integrierte Verkehrsgestaltung hin.

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