Nahverkehrsplanung
Die Aufgabenträger im Öffentlichen Personennahverkehr des Saarlandes sind zuständig für die Ausgestaltung des ÖPNV in ihrem Gebiet. Als zentrales Gestaltungselement erstellen sie hierzu einen Nahverkehrsplan (NVP) bzw. einen Verkehrsentwicklungsplan (VEP). Aufgabenträger nach dem ÖPNVG sind das Land selbst für den Schienenpersonennahverkehr sowie die fünf Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken für den Busverkehr. Weitere Aufgabenträger sind durch Übertragung der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS), der Zweckverband öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) und die Städte Neunkirchen, Saarbrücken und Völklingen.
Die Aufgabenträger tun ihr öffentliches Verkehrsinteresse kund, indem sie die ausreichende ÖPNV-Bedienung – den Bedarf an Nahverkehrsleistungen – im Nahverkehrsplan beschreiben. Sie definieren dazu die Anforderungen an Umfang, Struktur und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration. Der NVP hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen. Verfahren und Inhalte der Nahverkehrspläne regelt § 11 ÖPNVG. Der Nahverkehrsplan ist spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.
Der ZPS als Verbund der Aufgabenträger wird von seinen Mitgliedern nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG mit der Erstellung des jeweiligen Entwurfs und der Abstimmung aller Nahverkehrspläne beauftragt. Der Zweckverband wirkt so in Abstimmung mit seinen Mitgliedern und dem Verbund der Verkehrsunternehmen auf eine integrierte Verkehrsgestaltung hin.
Unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie unter Berücksichtigung der Verkehrsentwicklung, des Gesundheits- und Umweltschutzes und des Städtebaues hat das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV) den Verkehrsentwicklungsplan (VEP) für den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland aufgestellt. Der VEP ÖPNV wurde am 13. Juli 2021 vom Ministerrat des Saarlandes beschlossen. Er ist das zentrale Instrument zur Entwicklung eines effizienten ganzheitlichen, in die Großregion eingebundenen, grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehrssystems und koordiniert die verkehrsrelevanten Planungen. Der VEP entwirft strategisch-konzeptionelle Leitbilder und Ziele für den gesamten ÖPNV und vertieft insbesondere die Planungen für den Schienenpersonennahverkehr. Der VEP gilt als Rahmenplan für alle Nahverkehrspläne.
Der ZPS hat die Arbeiten zur Erstellung eines eigenen landesweiten Nahverkehrsplanes begonnen. Dieser behandelt in erster Linie die RegioBus-Linien und die Nachtbuslinien in der Aufgabenträgerschaft des ZPS. Der NVP des ZPS baut auf der Rahmenplanung des VEP ÖPNV auf und definiert das Rückgrat des regionalen Busverkehrs. Dabei werden erstmals auch die Vorschriften des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes aufgenommen und neue Standards in Qualität (PlusBus-Zertifizierung) und Systemgeschwindigkeit (ExpressBus-Angebote) gesetzt.
Der aktuell gültige 3. gemeinsame Nahverkehrsplan des Landkreises Neunkirchen und der Kreisstadt Neunkirchen 2015 wurde im Juni 2015 verabschiedet. Die gutachterlichen Arbeiten zur Erstellung der Beschlussvorlage hat die VGS Verkehrsmanagement-Gesellschaft Saar mbH – heute die Geschäftsstelle des ZPS – durchgeführt. Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage für die Inhouse-Vergabe der Linienverkehre im Landkreis Neunkirchen an die Neunkircher Verkehrs GmbH, die zum 01. März 2017 erfolgte.
Nachdem der Nahverkehrsplan 2017 nicht mehr den geänderten Rahmenbedingungen entsprach, wurde 2022 mit der Neuaufstellung eines NVP in Zusammenarbeit mit dem ZPS begonnen. Zudem hat sich der Landkreis Merzig-Wadern für eine Kooperation mit dem Landkreis Saarlouis und der KVS GmbH sowie der Gründung der Verkehrsgesellschaft Merzig-Wadern (VMW) entschlossen. Dies ermöglicht eine Direktvergabe der drei Linienbündel im Landkreis ab 1.1.2025. Der NVP wurde nach einem Anhörungsverfahren am 15.4.2024 im Kreistag beschlossen.
Auf der Basis einer Novellierung des 3. Nahverkehrsplanes 2017 wurde eine Direktvergabe des Teilnetzes 2 zum 01.01.2019 an die KVS GmbH vorgenommen. Die RegioPlusBus-Linien R3 und R5 sind in dieses Teilnetz integriert und somit Bestandteil der Vergabe bis Ende des Jahres 2028. 2018 wurde eine Fortschreibung in Form des 4. Nahverkehrsplans erstellt. Nach dem empfohlenen Zeitraum von 5 Jahren wurde aufgrund der stark geänderten Rahmenbedingungen (u.a. Einführung alternativer Antriebstechniken bei Omnibussen, Tarifreform, VEP ÖPNV Saarland, Einführung Deutschlandticket etc.) der 5. NVP des Landkreises mit Hilfe des ZPS und eines externen Gutachters aufgestellt. Dieser wurde am 21.03.2024 im Kreistag verabschiedet.
Der Saarpfalz-Kreis hat die Geschäftsstelle des ZPS im September 2017 mit der Erstellung des Gutachtens für seinen Nahverkehrsplan beauftragt. Der Entwurf des NVP wurde der Kreisverwaltung 2018 zur Verabschiedung vorgelegt. Diese ist bisher nicht erfolgt. Der vorliegende Entwurf bildet weitgehend die bestehenden Linienbündel ab. In die Linienbündel des Saarpfalz-Kreises integriert sind die RegioPlusBus-Linien R6, R7, R10 und R14 des ZPS. Die Fortschreibung des N Entwurfs ist für 2024 geplant.
Die dritte Fortschreibung des Nahverkehrsplanes im Landkreis St. Wendel wurde im Jahr 2010 verabschiedet. Das Gutachten zum NVP hat die VGS mbH als Vorläuferin des ZPS erstellt. Auf der Basis dieses NVP wurden die Linienbündel 1, 2 und 3 gebildet. Sie beinhalten auch die RegioPlusBus-Linien R2, R4, R11, R12 und R20.
Die vierte Fortschreibung des NVP wurde in Zusammenarbeit mit dem ZPS 2019-2021 umgesetzt und nach Beteiligungsverfahren am 18.07.2022 im Kreistag beschlossen.
Der ZPRS hat den ZPS 2021 mit den gutachterlichen Vorarbeiten zur Erstellung seines NVP beauftragt. Erste Inhalte wurden bereits erarbeitet und dem ZPRS vorgelegt. Aufgrund knapper Personalressourcen bei beiden Zweckverbänden verzögert sich die Erstellung des Entwurfs.
Der Stadtrat hat im Mai 2018 den Nahverkehrsplan 2019 der Landeshauptstadt Saarbrücken beschlossen. Unter der Mitwirkung des ZPS wurde die Beschlussvorlage von der PTV Transport Consult GmbH ausgearbeitet. Das Gutachten musste wegen der Absicht der Stadt, eine Inhouse-Vergabe des gesamten Stadtnetzes an die Saarbahn GmbH vorzunehmen, kurzfristig erstellt werden. 2023 wurde die erneute Fortschreibung des Nahverkehrsplans unter Beteiligung von PTV und ZPS umgesetzt und liegt in der Entwurfsfassung vor. Vor der Sommerpause läuft das Anhörungsverfahren mit dem Ziel einer Beschlussfassung in der zweiten Jahreshälfte.
Der Nahverkehrsplan der Mittelstadt Völklingen wurde im März 2018 beschlossen.