Bestens vernetzt – Der Schienenpersonennahverkehr im Saarland
Als Dienstleister für den SPNV-Aufgabenträger Land übernimmt die Geschäftsstelle des ZPS die Verkehrsplanung, konzipiert die Fahrpläne und führt Wettbewerbsverfahren durch.
Die mit den SPNV-Unternehmen abgeschlossenen Verkehrsverträge und die darin festgeschriebenen Qualitätsstandards werden durch die Geschäftsstelle des ZPS kontrolliert und überwacht. Im Rahmen eines saarlandweiten integralen Taktfahrplans zwischen Schiene und Bus werden von der ZPS-Geschäftsstelle auch jährlich die Fahrpläne zwischen den Regionalbuslinien und der Schiene fortgeschrieben und an die veränderten Taktzeiten der Verkehrsträger angepasst. Ziel ist, die Wartezeiten bei den systembedingten Übergängen an den Verknüpfungsbahnhöfen zu minimieren.
Zur Verbindung der Mittelzentren im Saarland und zur Anbindung an Oberzentren außerhalb des Saarlands dienen die Regionalexpress-Linien. Mit diesen Linien kann auch der weiterführende Fernverkehr an wichtigen Umsteigeknoten erreicht werden. Die beiden Regionalexpress-Linien RE 1 und RE 3 fahren in der Regel im Stundentakt.
Zur Feinerschließung innerhalb des Saarlandes und zur Bedienung von allen Zwischenstationen dienen die Regionalbahnlinien (RB 68, RB 70, RB 71, RB 72, RB 73, RB 74, RB 76, RB 77, RB 82). Auch diese Linien fahren im Stundentakt, auf stark nachgefragten Abschnitten werden auch zwei bis drei Züge je Stunde in der Hauptverkehrszeit angeboten.
Auf der Streckenkarte Regionalverkehr Rheinland-Pfalz/Saarland bekommen Sie einen Überblick über die Bahn-Linien in der Region.
Der ZPS betreut zurzeit acht Verkehrsverträge mit einem Gesamtvolumen von rund 7,8 Mio. Zugkilometern. Die Abrechnung und das Controlling aller Verkehrsverträge im Hinblick auf die Erfüllung der vertraglichen Qualitätsvorgaben erfolgt durch den ZPS. Die zunehmende Anzahl von Verkehrsverträgen für Leistungen im SPNV erfordert ein effizientes Vertrags- und Qualitätsmanagement.
Zur Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen SPNV werden in den Verkehrsverträgen unterschiedliche Strafzahlungen verankert, die bei Minder- bzw. Schlechtleistungen zur Sanktionierung angewandt werden.
Pünktlichkeit ist dabei das wesentliche Qualitätskriterium, das Fahrgäste gerade von schienengebundenen Verkehrsmitteln einfordern. Der Pünktlichkeitsquote liegt eine Vergleichsrechnung zugrunde, die alle Züge mit einer Verspätung von bis zu 4:59 Minuten als pünktlich einstuft. Die zu erreichende Mindestpünktlichkeit ist vertraglich bei 95 Prozent fixiert.
Neben der Pünktlichkeitsquote sind weitere Mindeststandards insbesondere für die Kriterien Sauberkeit der Fahrzeuge, Schadensfreiheit der Fahrzeuge und die Zugbildung (Sitzplatzverfügbarkeit) definiert, die ebenfalls bei Minder- bzw. Schlechtleistungen sanktioniert werden.
Externe Institute erfassen und bewerten die Kundenzufriedenheit, indem sie die Fahrgäste befragen. Die Fahrgäste vergeben Schulnoten zu den Kriterien:
- Pünktlichkeit
- Sauberkeit der Fahrzeuge
- Sicherheitsempfinden
- Sitzplatzangebot
- Informationen im Regel- bzw. Störfall
Alle Ergebnisse der Qualitätsmessung fließen in die Beurteilung der erbrachten Leistungen durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen ein. Bei Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Qualitätsvorgaben werden Strafzahlungen fällig.
Die aktuellen Kennzahlen finden Sie hier.
Das ÖPNV-Angebot für die Kunden im Saarland wird durch Vorgaben seitens der Infrastruktur mitgeprägt. Die öffentlichen ÖPNV-Aufgabenträger legen besonderen Wert auf den Ausbau der Infrastrukturen der Bushaltestellen, der SPNV-Stationen und der Streckeninfrastruktur. So werden mit finanzieller Unterstützung der ÖPNV-Aufgabenträger Ausbauprogramme für die Infrastruktur definiert, die neben dem Ausbau von Bahn- und Bushaltestellen, den barrierefreien Zugängen zum ÖPNV-System, der Verbesserung der sozialen Sicherheit der Bus- und Bahnstationen sowie verbesserte Umsteigebedingungen zwischen den Bushaltestellen und Bahnhöfen fördern.
Die Geschäftsstelle des Zweckverbandes Personennahverkehr Saarland stellt die Ausbauprogramme nach festgelegten Kriterien gemeinsam mit den Infrastrukturbetreibern der Anlagen auf, wirkt bei der Planung mit und setzt die Maßnahmen mit den Eigentümern der Anlagen gemeinsam um.