S-Bahn Rhein-Neckar
S-BAHN RHEIN-NECKAR
Der Verkehrsvertrag zur S-Bahn Rhein-Neckar regelt seit dem 11. Dezember 2016 den Betrieb der S-Bahn-Leistungen innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar einschließlich des saarländischen Abschnitts bis zum Homburger Hauptbahnhof. Der Vertrag wurde nach einer europaweiten Ausschreibung zwischen den Aufgabenträgern der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie der DB Regio Mitte geschlossen und läuft bis Dezember 2033.
Insgesamt umfasst der Verkehrsvertrag eines der größten S-Bahn-Netze Deutschlands mit einer jährlichen Verkehrsleistung von rund 7,8 Mio. Zugkilometern im Los 1 – dies entspricht dem Gesamtumfang einschließlich der Abschnitte in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland.
Der Anteil des Saarlands am Gesamtnetz der S-Bahn Rhein-Neckar ist aktuell gering; er beschränkt sich auf den Streckenabschnitt zwischen der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz und der Start-/Endstation Homburg (Saar) Hbf.
Die Verkehrsleistungen im Rahmen des Vertrags werden mit Fahrzeugen der Baureihe ET 425 erbracht.
Mit der Reaktivierung der seit 1991 stillgelegten Bahntrecke Homburg – Zweibrücken und der zum Fahrplanwechsel 2028 geplanten Inbetriebnahme soll auch die S-Bahn Rhein-Neckar über Homburg hinaus in Richtung Zweibrücken geführt werden.
Aufgabenträger:
- Baden-Württemberg
- Zweckverband ÖPNV Rheinland-Pfalz Süd
- Verkehrsverbund Rhein-Neckar
- Saarland (Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz)
Linien
- S1/S2 Homburg (Saar) Hbf - Kaiserslautern Hbf - Neustadt (Weinstr) Hbf - Mannheim Hbf - Heidelberg Hbf – Osterburken
Volumen
- ca. 78.000 Zugkm p.a. auf dem saarländischen Streckenabschnitt zwischen Homburg und Landesgrenze
- Saarländischer Anteil 1%
Vertragslaufzeit
Fahrzeuge
- Redesign-Fahrzeuge der Bauart ET 425 der Firma Siemens