S-Bahn Rhein-Neckar

S-BAHN RHEIN-NECKAR

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Der Verkehrsvertrag zur S-Bahn Rhein-Neckar regelt seit dem 11. Dezember 2016 den Betrieb der S-Bahn-Leistungen innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar einschließlich des saarländischen Abschnitts bis zum Homburger Hauptbahnhof. Der Vertrag wurde nach einer europaweiten Ausschreibung zwischen den Aufgabenträgern der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie der DB Regio Mitte geschlossen und läuft bis Dezember 2033.

Insgesamt umfasst der Verkehrsvertrag eines der größten S-Bahn-Netze Deutschlands mit einer jährlichen Verkehrsleistung von rund 7,8 Mio. Zugkilometern im Los 1 – dies entspricht dem Gesamtumfang einschließlich der Abschnitte in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Der Anteil des Saarlands am Gesamtnetz der S-Bahn Rhein-Neckar ist aktuell gering; er beschränkt sich auf den Streckenabschnitt zwischen der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz und der Start-/Endstation Homburg (Saar) Hbf.

Die Verkehrsleistungen im Rahmen des Vertrags werden mit Fahrzeugen der Baureihe ET 425 erbracht.

Mit der Reaktivierung der seit 1991 stillgelegten Bahntrecke Homburg – Zweibrücken und der zum Fahrplanwechsel 2028 geplanten Inbetriebnahme soll auch die S-Bahn Rhein-Neckar über Homburg hinaus in Richtung Zweibrücken geführt werden.

Eisenbahnverkerhsunternehmen: DB Regio Mitte

Aufgabenträger:

  • Baden-Württemberg
  • Zweckverband ÖPNV Rheinland-Pfalz Süd
  • Verkehrsverbund Rhein-Neckar
  • Saarland (Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz)

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