Saarbahn
Der Verkehrsvertrag zur Saarbahn-Linie STB 1 regelt den Betrieb der grenzüberschreitenden Stadtbahnverbindung zwischen Sarreguemines (F), Saarbrücken und Lebach-Jabach. Die Linie kombiniert Eisenbahn- mit Stadtbahninfrastruktur und übernimmt sowohl innerstädtische Verkehrsaufgaben im Verdichtungsraum Saarbrücken als auch regionale und grenzüberschreitende Funktionen.
Aufgabenträger:
- Saarland (Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz)
- Landeshauptstadt Saarbrücken
Linien
- STB 1
Volumen
Vertragslaufzeit
Fahrzeuge
Aufgabenträger für die Eisenbahnleistungen auf saarländischem Gebiet ist der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS). Für den innerstädtischen Abschnitt in Saarbrücken ist die Landeshauptstadt Saarbrücken als zuständige ÖPNV-Behörde eingebunden. Der grenzüberschreitende Abschnitt nach Sarreguemines erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen französischen Behörden, insbesondere der Région Grand Est, die für den regionalen Schienenverkehr auf französischer Seite verantwortlich ist.
Die Leistungen werden auf Grundlage einer Direktvergabe an die Saarbahn GmbH erbracht. Die Saarbahn GmbH ist ein kommunales Verkehrsunternehmen in Trägerschaft der Stadtwerke Saarbrücken und betreibt sowohl die Infrastruktur der Stadtbahnstrecke als auch die Fahrzeuge.
Zum Einsatz kommen Zweisystem-Stadtbahnfahrzeuge, die sowohl unter 15 kV Wechselstrom im Eisenbahnnetz als auch im innerstädtischen Gleichstromnetz verkehren können.